Sachsen verkauft beschlagnahmte Bitcoins und sichert knapp 2,64 Milliarden Euro
Du möchtest mehr über den einzigartigen Vorgang erfahren, bei dem Sachsen beschlagnahmte Bitcoins im Wert von rund zwei Milliarden Euro verkauft hat? Erfahre in diesem Blogbeitrag, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Verkauf dieser Kryptowährung abgewickelt hat und welchen nutzbringenden Erlös das Land Sachsen dadurch erzielt hat. Alle Informationen dazu findest du hier. Sachsen hat Bitcoins verkauft und sehr viel Geld bekommen.

Der Rekordverkauf
Unvorhergesehene Erlöse aus beschlagnahmten Vermögenswerten
Dieser Verkauf von Bitcoins in Sachsen hat national für Aufsehen gesorgt, da noch nie zuvor so hohe Erlöse aus sichergestellten Vermögenswerten erzielt wurden. Mit dem Verkauf von etwa 1000 Bitcoin aus dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Betreiber von „movie2k.to“ konnte das Land Sachsen vorläufig 2,639 Milliarden Euro sichern.
Die Herkunft der Bitcoins
Die beschlagnahmten Bitcoins stammen aus dem illegalen Geschäft mit Raubkopien auf der illegalen Streamingplattform „movie2k.to“. Der ehemalige Betreiber hatte die digitalen Währungen im Wert von damals zwei Milliarden Euro den deutschen Behörden übertragen. Aufgrund des Anstiegs des Bitcoin-Werts erfolgte die Notveräußerung, um einen Wertverlust zu vermeiden.
Der Wertverlust drohte durch die stark schwankende Kursentwicklung der Kryptowährungen, daher war die schnelle Veräußerung der Bitcoins notwendig, um eine möglichst hohe Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten.
Die illegale Streaming-Plattform
Der Aufstieg und Fall von „movie2k.to“
Die Plattform „movie2k.to“ war einst eine der führenden illegalen Streaming-Seiten, auf der hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien angeboten wurden. Die Betreiber erzielten Millionen an Einnahmen und nutzten diese, um Bitcoins zu erwerben. Im Jahr 2013 wurde die Plattform abgeschaltet, aber die illegalen Aktivitäten blieben nicht unentdeckt.
Die illegalen Aktivitäten des Betreibers
Der mutmaßliche Chef von „movie2k.to“ wurde beschuldigt, in fast 1,000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke gewerbsmäßig unerlaubt verwertet zu haben. Nachdem er vier Jahre lang untergetaucht war, wurde er schließlich festgenommen und saß in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhob gegen ihn Anklage und die illegalen Machenschaften der Plattform kamen ans Licht.
Die Beschlagnahme und der Verkauf von Bitcoins
Die Entscheidung zum Verkauf
Die Entscheidung zur Notveräußerung der beschlagnahmten Bitcoins basierte auf der Notwendigkeit, einen möglichen Wertverlust zu vermeiden, da der Wert der Kryptowährung gestiegen war. Als die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2024 Bitcoins im Wert von zwei Milliarden Euro sicherstellte, war es entscheidend, eine drohende Wertminderung durch die Notveräußerung zu verhindern.
Der marktschonende Verkaufsprozess
Der Verkaufsprozess der Bitcoins erfolgte in Zusammenarbeit mit einer regulierten deutschen Wertpapierhandelsbank in Frankfurt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden setzte auf eine „marktschonende Veräußerung“, um den bestmöglichen Erlös zu erzielen. Die Notveräußerung erfolgte zwischen Juni und Juli 2024 und ergab einen Verkaufserlös von 413,92 Euro, der zur Sicherung von 2,639 Milliarden Euro beitrug.
Das rechtliche Rahmenwerk
Das Notveräußerungsverfahren
Die Notveräußerung von beschlagnahmten Vermögenswerten wie den Bitcoins im Fall von Sachsen ist durch Paragraph 111p der Strafprozessordnung geregelt. Diese Maßnahme kann ergriffen werden, wenn ein erheblicher Wertverlust droht oder die Aufbewahrung des Vermögenswerts mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist. In diesem speziellen Fall wurde die Notveräußerung angeordnet, um einen drastischen Wertverlust zu vermeiden, da der Wert der Bitcoins seit ihrer Beschlagnahmung deutlich gestiegen ist.
Die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spielt eine entscheidende Rolle bei der koordinierten Durchführung der Notveräußerung und der Sicherung der erzielten Erlöse. In diesem Fall wurde die Veräußerung der Bitcoins in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten deutschen Wertpapierhandelsbank in Frankfurt und mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes professionell durchgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat erfolgreich die Sicherstellung von rund 2,639 Milliarden Euro durch die Notveräußerung der Bitcoins ermöglicht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und ihre Mitarbeiter sowie externe Fachleute haben die außerordentliche Notveräußerung in großem Umfang professionell umgesetzt. Dieser Vorgang stellt einen bisher einmaligen bundesweiten Erfolg dar und wurde erfolgreich unter der Leitung von Justizministerin Katja Meier (Grüne) durchgeführt.
Der Angeklagte und die Ermittlungen
Der mutmaßliche Betreiber von „movie2k.to“
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhob im April Anklage gegen den mutmaßlichen Chef des illegalen Portals. Ihm wird vorgeworfen, in fast 1000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben – und das gewerbsmäßig. Die Plattform wurde bereits im Jahr 2013 abgeschaltet. Der Mann war untergetaucht und wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht. 2023 konnte er im Ausland festgenommen werden und saß bis Mitte Januar in Untersuchungshaft.
Die internationale Fahndung und Verhaftung
Der Angeklagte war vier Jahre lang untergetaucht und wurde international gesucht. 2023 erfolgte seine Festnahme im Ausland. Anfang des Jahres 2024 wurde er den deutschen Behörden überstellt und saß bis Mitte Januar in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden konnte daraufhin die sogenannte „Notveräußerung“ der beschlagnahmten Bitcoin in die Wege leiten, um einen drohenden Wertverlust zu verhindern und letztendlich einen Erlös von 413,92 Euro zu erzielen.
Mehr Informationen zur internationalen Fahndung und Verhaftung
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat den Angeklagten wegen des Betriebs der illegalen Streamingplattform angeklagt und erfolgreich festgenommen. Durch die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden konnte der lange untergetauchte Verdächtige aufgespürt und der Justiz überstellt werden. Der damit einhergehende Verkauf der beschlagnahmten Bitcoin ermöglichte Sachsen, vorläufig 2,639 Milliarden Euro sicherzustellen.
Das Schicksal der Erlöse
Aktueller Stand der Gelder
Nach dem erfolgreichen Verkauf der beschlagnahmten Bitcoins in Höhe von fast 2,64 Milliarden Euro steht das Geld vorerst dem Land Sachsen nicht zur Verfügung. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens beim Landgericht Leipzig wird die Summe dort hinterlegt sein. Die Entscheidung, wie mit dem Erlös verfahren wird, liegt somit noch in der Zukunft.
Potentielle Anspruchsteller und zukünftige Auszahlung
Es ist derzeit unklar, wer letztendlich über den Milliardenbetrag verfügen wird. Erste Begehrlichkeiten wurden bereits geäußert, wie beispielsweise durch die Forderung nach Aufstockung der Investitionsmittel für Krankenhäuser, Kitas und Schulgebäude. Vor einer möglichen Auszahlung müssen eventuelle Ansprüche von Dritten geprüft werden, darunter Filmkünstler, Filmverleiher und betroffene Parteien.
Es wird daher vor Gericht entschieden werden müssen, ob und wie das Geld verteilt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass bei der Entscheidung über eine Notveräußerung keinerlei Kursspekulationen einfließen und der tagesaktuelle Wert der Kryptowährungen keine Rolle spielen wird. Durch die professionelle Abwicklung des Verkaufs haben die Behörden eine wichtige Mission erfolgreich gemeistert.
Sachsen verkauft beschlagnahmte Bitcoins und sichert knapp 2,64 Milliarden Euro
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat erfolgreich eine Notveräußerung von Bitcoin im Wert von fast 2,64 Milliarden Euro durchgeführt, die aus dem illegalen Geschäft mit Raubkopien auf der Plattform „movie2k.to“ stammen. Der ehemalige Betreiber musste die beschlagnahmten Bitcoins übertragen, um einen drohenden Wertverlust zu verhindern. Der Erlös aus dem Verkauf wurde auf 413,92 Euro festgelegt, und die Frage, wer letztendlich von diesem Milliardenbetrag profitieren wird, bleibt vorerst offen. Die Summe ist während des laufenden Strafverfahrens beim Landgericht Leipzig hinterlegt, und es muss noch geklärt werden, ob Ansprüche von Dritten bestehen.
Die erfolgreiche Durchführung der Notveräußerung von Bitcoins zeigt das professionelle Vorgehen der sächsischen Justiz in einem bisher beispiellosen Fall. Die Entscheidung, den Verkauf durchzuführen, basierte nicht auf Kursspekulationen, sondern auf dem Schutz des Vermögenswerts. Die Generalstaatsanwaltschaft agierte schnell und effektiv, um den Wert der Kryptowährung zu sichern. Der Fall hat weltweit Aufmerksamkeit auf sich gezogen und verdeutlicht die Bedeutung einer konsequenten Strafverfolgung im Bereich der digitalen Vermögenswerte.
